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Durch die Jagdhaftpflicht schützen sich Jäger vor unvorhergesehenen Schäden.

 

Gemäß Bundesjagdgesetz muß jeder Jäger eine spezielle Jagdhaftpflicht abschließen. Die Jagdhaftpflicht deckt Jagdunfälle.

 

Die gesetzliche Jagdhaftpflicht umfaßt den erlaubten Besitz und Gebrauch von Schußwaffen sowie das Halten und Führen von zwei Jagdhunden. Eine gesonderte Tierhalterhaftpflichtpolice ist daher nicht nötig.

 

 

 

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