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FAQ: B

Beitragsentlastungsgesetz



Dieses Gesetz ist zum 01.01.1997 in Kraft getreten, es schränkt die Leistungen der GKV ein, um die Kosten zu senken.
Folgende Leistungen wurden eingeschränkt :

  - Kein Zuschuss zum Brillengestell
  - Erhöhung der Zuzahlung bei Arzneimitteln
  - Kuren nur noch 3 Wochen und das frühestens alle 4 Jahre
  - Zahnersatz für Personen, die nach dem 31.12.1978 geboren sind
  - Kürtzung des Krankengeldes









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