Dirk Over · Postfach 11 32 · 52021 Geilenkirchen · Tel.: (0 24 51) 65 96 74 · Fax: (0 24 51) 65 96 76 · dirk.over@dirk-over.de

Glossar V

FAQ: V

Versicherungspflicht



Kraft Gesetz besteht die Versicherungspflicht für Arbeiter und Angestellte (alle nicht selbständig Erwerbstätigen), Leistungsempfänger nach dem Arbeitsförderungsgesetz, Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen sowie Künstler und Publizisten. Arbeiter und Angestellte können unter bestimmten Einkommensvoraussetzungen von der Versicherungspflicht befreit werden (s. Versicherungspflicht - Befreiung).








zur Übersicht