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Glossar K

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FAQ: K
Krankenhaus-Zusatzversicherung

Dient die selbständige Teilversicherung der Ergänzung von Leistungen der GKV bzw. PKV für stationäre Behandlung, wird sie als Krankenhaus-Zusatzversicherung bezeichnet. Der Versicherungsschutz umfasst die Wahlleistungen im Krankenhaus, die die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung sind.
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