Dirk Over · Postfach 11 32 · 52021 Geilenkirchen · Tel.: (0 24 51) 65 96 74 · Fax: (0 24 51) 65 96 76 · dirk.over@dirk-over.de

Gewässerschadenhaftpflicht

 

Diese Versicherungsart benötigen Hauseigentümer bzw. auch Mieter von Häusern, die über eine Ölheizung mit dazugehörigen oberirdischen oder unterirdischen Öltanks verfügen.

Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungs-Nehmer als Inhaber von ortsfesten Heizöltank-Anlagen im privaten Bereich bei Schadenersatzansprüchen, wenn z. B. Heizöl aus dem Tank austritt und in das Grundwasser gelangt und dabei die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit eines Gewässers verändert.

 

 

 

 

 

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