Die Wahrnehmung der Versicherungsaufsicht erfolgt in Deutschland von dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) und den Landesaufsichtsbehörden. Das BAV übt als organisatorisch selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen die Versicherungsaufsicht über die unter Bundesaufsicht stehenden Versicherungsunternehmen aus.